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Kassenleistung Lipödem-OP: Was heisst das für die Schweiz?

Stand: Juli 2026

Im Jahr 2025 war die Freude bei vielen Betroffenen gross. Nach jahrelangen Diskussionen wurde in Deutschland beschlossen, die Liposuktion beim Lipödem unter bestimmten Voraussetzungen in die gesetzliche Regelversorgung aufzunehmen.

Für viele Frauen war das ein wichtiges Signal: Endlich schien die Erkrankung stärker ernst genommen zu werden. Endlich gab es Hoffnung, dass eine wirksame Behandlung nicht mehr nur vom eigenen finanziellen Spielraum abhängt.

Doch inzwischen zeigt sich: Eine Kostenübernahme auf dem Papier bedeutet nicht automatisch, dass eine Patientin auch tatsächlich zeitnah operiert wird.

Zwischen politischer Entscheidung, medizinischer Umsetzung und wirtschaftlicher Realität kann eine grosse Lücke entstehen.

Die Geschichte von Frau K.

Frau K. – Name geändert – lebt in Deutschland. Vor mehreren Jahren erhielt sie die Diagnose Lipödem. Schmerzen beim Gehen, schwere Beine und eine deutlich eingeschränkte Lebensqualität bestimmten ihren Alltag.

Sie absolvierte konservative Therapien, trug Kompressionsversorgung und liess regelmässig Lymphdrainagen durchführen. Als ihr Antrag auf Kostenübernahme zunächst abgelehnt wurde, gab sie nicht auf.

Sie legte Widerspruch ein. Sie sammelte Gutachten. Sie ging den bürokratischen Weg weiter.

Schliesslich bekam sie Recht: Die Krankenkasse erklärte sich bereit, die Liposuktion zu übernehmen.

Doch die Erleichterung hielt nur kurz an. Als Frau K. verschiedene Kliniken kontaktierte, erhielt sie immer wieder ähnliche Antworten:

  • „Wir können den Eingriff zu den aktuellen Bedingungen leider nicht anbieten.“
  • „Unsere Warteliste ist derzeit geschlossen.“
  • „Wir rechnen diese Leistung aktuell nicht über die gesetzliche Krankenversicherung ab.“

Frau K. hatte etwas, worum viele Frauen jahrelang kämpfen: eine Kostenzusage.

Aber sie fand keinen Operateur, der den Eingriff unter diesen Bedingungen durchführen konnte oder wollte.

Was hat sich in Deutschland geändert?

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat 2025 beschlossen, dass gesetzlich versicherte Patientinnen mit Lipödem künftig unabhängig vom Stadium unter bestimmten Voraussetzungen auch operativ mit einer Liposuktion behandelt werden können.

Damit wurde ein wichtiger gesundheitspolitischer Schritt gemacht. Die Liposuktion beim Lipödem wurde stärker als medizinisch relevante Behandlung anerkannt und nicht mehr nur auf einzelne Stadien begrenzt.

Seit dem 1. Juli 2026 kann die Liposuktion bei Lipödem in Deutschland auch für Stadium I und II über den EBM abgerechnet werden. Damit wurde die politische Entscheidung in die vertragsärztliche Abrechnung überführt.

Doch genau hier beginnt die praktische Herausforderung.

Warum Kostenübernahme nicht automatisch Versorgung bedeutet

Für Patientinnen klingt eine Kostenzusage zunächst eindeutig: Die Krankenkasse übernimmt die Behandlung, also sollte die Operation möglich sein.

In der Realität ist es komplizierter.

Eine medizinische Leistung muss nicht nur grundsätzlich erstattungsfähig sein. Sie muss auch von genügend qualifizierten Ärztinnen, Ärzten, Kliniken oder Praxen angeboten werden. Dafür braucht es Operationsräume, erfahrene Teams, Anästhesie, sterile Materialien, Nachsorge, Terminverfügbarkeit und eine Vergütung, die den tatsächlichen Aufwand abbildet.

Wenn diese Voraussetzungen nicht zusammenpassen, entsteht eine paradoxe Situation: Die Behandlung ist theoretisch anerkannt, praktisch aber schwer zugänglich.

Genau davon berichten viele Betroffene in Deutschland derzeit.

Das Problem der Vergütung

Ein zentraler Diskussionspunkt ist die Vergütung der Eingriffe.

Die veröffentlichten EBM-Beträge hängen von der jeweiligen Körperregion und Abrechnungssituation ab. Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung liegen die betreffenden Gebührenpositionen beispielsweise bei rund 605 Euro beziehungsweise rund 769 Euro. Zusätzlich besteht unter anderem eine Kostenpauschale für Absaugkanülen.

Für Patientinnen wirken solche Zahlen oft überraschend niedrig, wenn man bedenkt, was eine Liposuktion medizinisch und organisatorisch bedeutet.

Von der Vergütung müssen viele Bestandteile eines Eingriffs mitgetragen werden, darunter:

  • Operationsraum
  • OP-Team
  • Anästhesie
  • sterile Instrumente
  • Einwegmaterial
  • Absaugkanülen
  • Vor- und Nachbereitung
  • Nachsorge und Dokumentation

Viele Operateurinnen und Operateure kritisieren deshalb, dass die Vergütung im Verhältnis zum Aufwand sehr niedrig sei. Unter solchen Bedingungen kann es für spezialisierte Anbieter schwierig sein, Lipödem-Operationen wirtschaftlich und organisatorisch anzubieten.

Das bedeutet nicht, dass die politische Entscheidung falsch war. Im Gegenteil: Die Anerkennung der Liposuktion beim Lipödem ist ein wichtiger Schritt.

Aber eine Leistung nützt Patientinnen erst dann wirklich, wenn sie nicht nur zugesagt, sondern auch in angemessener Zeit und in hoher Qualität durchgeführt werden kann.

Die Leidtragenden sind die Patientinnen

Für betroffene Frauen entsteht dadurch eine belastende Situation.

  • Sie haben eine diagnostizierte Erkrankung.
  • Sie erfüllen möglicherweise die Voraussetzungen.
  • Sie erhalten im besten Fall eine Kostenzusage.
  • Und trotzdem finden sie keine Klinik oder Praxis, die sie zeitnah operiert.

Für viele bedeutet das weitere Monate oder sogar Jahre mit Schmerzen, obwohl eine Behandlung grundsätzlich möglich wäre.

Das ist für Patientinnen schwer verständlich. Denn aus ihrer Sicht wurde jahrelang darum gekämpft, dass das Lipödem ernst genommen wird. Wenn dann endlich eine Kostenübernahme möglich ist, erwartet man verständlicherweise auch einen realistischen Zugang zur Behandlung.

Doch genau dieser Zugang ist vielerorts weiterhin nicht selbstverständlich.

Und wie sieht es in der Schweiz aus?

Auch in der Schweiz ist die Situation nicht einfach, aber sie ist anders gelagert.

Die Liposuktion zur Behandlung von Schmerzen bei Lipödem ist in der Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen als Leistung in Evaluation in der Krankenpflege-Leistungsverordnung aufgeführt. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Patientin automatisch eine Kostenübernahme erhält.

In der Regel braucht es eine vorgängige Kostengutsprache des Versicherers. Dabei wird die Empfehlung des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin berücksichtigt.

Zudem muss in der Regel dokumentiert sein, dass die mit dem Lipödem verbundenen Schmerzen trotz konsequenter konservativer Therapie nicht ausreichend gebessert haben. Dazu gehören insbesondere Kompressionstherapie und manuelle Lymphdrainage über einen längeren Zeitraum.

In der Praxis kann der Weg zur Kostengutsprache deshalb auch in der Schweiz aufwendig sein. Je nach Fall verlangen Versicherer zusätzliche Unterlagen, ärztliche Einschätzungen oder eine genaue Dokumentation der bisherigen konservativen Behandlung.

Der Unterschied zu Deutschland liegt jedoch weniger in der grundsätzlichen Verfügbarkeit qualifizierter Operateurinnen und Operateure, sondern häufig stärker in der Frage, ob die Kostengutsprache bewilligt wird.

Wird eine Kostenübernahme in der Schweiz bewilligt, ist es in der Regel deutlich einfacher, eine geeignete operative Versorgung zu organisieren. Die Hürde liegt also oft nicht beim fehlenden Angebot, sondern beim Weg zur Bewilligung.

Warum die Operation trotzdem nur ein Teil der Behandlung ist

Bei aller Diskussion um Kostengutsprache, Vergütung und Zugang zur Operation ist uns eines wichtig: Eine Liposuktion ist nicht einfach eine isolierte Massnahme.

Gute Ergebnisse entstehen in der Regel nicht nur durch einen einzelnen Eingriff, sondern durch ein medizinisch sinnvolles Gesamtkonzept.

Dazu können gehören:

  • sorgfältige Diagnostik
  • konservative Massnahmen
  • Kompression
  • Lymphdrainage
  • Bewegung
  • Gewichtsmanagement bei zusätzlichem Übergewicht
  • realistische Erwartungen
  • ein neues Körperbewusstsein
  • operative Behandlung, wenn sie medizinisch sinnvoll ist

Eine Liposuktion kann bei geeigneten Patientinnen Beschwerden lindern, die Körperform verbessern und die Lebensqualität deutlich steigern. Sie sollte aber immer individuell geprüft und in ein langfristiges Behandlungskonzept eingebettet werden.

Denn das Ziel ist nicht nur eine Veränderung der Beine oder Arme. Das Ziel ist, dass die Erkrankung den Alltag weniger bestimmt.

Unser Fazit

Die Aufnahme der Liposuktion beim Lipödem in die gesetzliche Regelversorgung war in Deutschland ein wichtiger Schritt.

Sie zeigt, dass das Lipödem zunehmend als ernstzunehmende Erkrankung anerkannt wird. Gleichzeitig zeigt die aktuelle Situation aber auch: Eine Leistung ist erst dann wirklich verfügbar, wenn Patientinnen sie auch in angemessener Zeit, in hoher Qualität und unter realistischen Bedingungen erhalten können.

Für viele Frauen in Deutschland ist genau das derzeit die grösste Herausforderung. Sie haben möglicherweise einen Anspruch oder sogar eine Kostenzusage, finden aber dennoch keinen geeigneten Operateur.

In der Schweiz ist die Lage anders: Die Liposuktion bei Lipödem ist unter bestimmten Voraussetzungen bereits als Leistung in Evaluation vorgesehen. Trotzdem bleibt die vorgängige Kostengutsprache oft eine grosse Hürde.

Am Ende zählt deshalb nicht nur, was auf dem Papier beschlossen wurde.

Entscheidend ist, ob eine Patientin, die seit Jahren unter Schmerzen leidet, tatsächlich Zugang zu einer sorgfältigen Abklärung, einer realistischen Beratung und einer passenden Behandlung erhält.

In der LIPÖDEMCLINIC nehmen wir uns Zeit, Ihre Beschwerden, Ihre Vorgeschichte und Ihre bisherigen Therapien genau anzuschauen. Gemeinsam besprechen wir, welche Behandlungsmöglichkeiten in Ihrem Fall sinnvoll sind – konservativ, operativ oder als Kombination verschiedener Massnahmen.

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